Steuerfreie Sachbezüge
Sachbezüge sind steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt werden.
Der Vorteil: Arbeitgeber verfügen mit der von uns angebotenen Variante über eine elegante Methode ihren Beschäftigten eine Brutto-für-Netto Zahlung zukommen zu lassen.
Zeitgemäß
Nutzen Sie diesen zeitgemäßen Wechsel von Währung in Echte Werte.
Wertschätzung
Zeigen Sie Ihren Mitarbeiter Ihre Wertschätzung und nutzen Sie die steuerfreien Sachwertbezüge als Dankeschön!
Einfach & Flexibel
So einfach wie 1, 2, 3!Melden Sie Ihr Unternehmen in 3 einfachen Schritten an und nutzen Sie die flexiblen Vorteile von steuerlichen Sachbezügen mit Elementum Deutschland!
Geprüfte Steuervorteile
Nutzen Sie die Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sparen Sie an den Lohnnebenkosten. Denn die Bundesregierung ermöglicht jedem Unternehmen, allen Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge in Form von Gutscheinen zu gewähren.
Besondere Anlässe
Wussten Sie schon, dass die steuerlichen Sachbezüge mehrfach im Jahr bis zu 60,- Euro zusätzlich zu besonderen Anlässen wie Bestandene Prüfung, Mitarbeiter-Jubiläum, Hochzeit, Geburtstag, Hochzeits-Jubiläum, Geburt eines Kindes, etc. genutzt werden darf!
Ganz einfach in 3 Schritten:
So können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuwendungen zukommen lassen:

Informieren:
Wie funktionieren diese Sachzuwendungen in der Praxis?
Ihr Steuerberater hat noch Fragen?
Lassen Sie sich beraten und fordern Sie gerne weitere Unterlagen für Ihren Steuerberater bei uns an.

Ihr Unternehmen registrieren:
Melden Sie Ihr Unternehmen im Elementum System an.

Mitarbeiter erfassen:
Registrieren Sie Ihre geschätzten Mitarbeiter im Elementum System und lassen Sie ihnen regelmäßig werthaltige Sachbezüge in Form von Silber zukommen.
Wer Edelmetalle hat, hat immer Geld!
Elementum bietet Ihnen eine zukunftsorientierte und einfache Lösung, wie Sie Ihren Angestellten Ihre Anerkennung zeigen und gleichzeitig von Steuervorteilen profitieren können.
Wieso Silberbarren?
Für den Sachbezug kommen nur Silberbarren in Frage. Anlagemünzen sind in ihren Herkunftsländern formal auch gesetzliche Zahlungsmittel und damit aus deutscher, steuerlicher Sicht ebenfalls Geld und keine Sache. Deshalb kommen sie für einen Sachbezug nicht in Frage. Dem Arbeitnehmer bleibt es aber unbenommen, unabhängig von den Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen des Sachbezugmoduls, selbst zuzukaufen und in seinen Lagerbestand bei der Elementum Deutschland einzubringen.
Vorlaufzeit:
Sie können sofort Gutscheine für steuerfreie Sachbezüge für Ihre Mitarbeiter erwerben. Diese werden dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Edelmetallkauf verwendet.
Sparen Sie mit Elementum Deutschland!
Kalkulieren Sie hier die Steuervorteile für Ihr Unternehmen
Bruttogehalt
Beispielberechnungen*:
Männlicher Arbeitsnehmer, wohnhaft in Hessen, zahlt Kirchensteuern, Steuerklasse 1, gesetzlich Krankenversichert, Rentenversicherungspflichtig, keine Kinder.*
€ 4000.-
Vorher | Nachher | |||
Mehrkosten gesamt | +€ 117,50 | |||
Arbeitgeber Belastung | 4.769,00 | 4.886,50 | ||
Bruttogehalt bisher | 4.000,00 | 4.098,55 | ||
Steuerklasse | 1 | 1 | ||
Kirchensteuerpflichtig | ja 9% | |||
Krankenkasse | pflichtversichert | |||
Krankenkassensatz | 15,50% | |||
Rentenversicherungspflichtig | ja (west) | |||
Kinderfreibeträge | 0 | 0 | ||
Abzüge gesamt | 1648,64 | 1.703,19 | ||
Lohnsteuer | 721,16 | 751,08 | ||
Kirchensteuer | 39,58 | 41,25 | ||
Solidaritätszuschlag | 64,90 | 67,59 | ||
Krankenversicherung | 332 | 340,18 | ||
Pflegeversicherung | 57 | 58,40 | ||
Rentenversicherung | 374 | 383,21 | ||
Arbeitslosenversicherung = 3% = 50/50 AG/AN | 60 | 61,48 | ||
Netto Gehalt | 2.351,36 | 2.395,36 | ||
+ € 44,00 |
€ 1.500.-
Mehrkosten gesamt | +105,09 € | |||
Arbeitgeberbelastung | 1788,38 | 1893,47 | ||
Bruttogehalt bisher | 1500,00 | 1588,15 | ||
Steuerklasse | 1 | |||
Kirchensteuerpflichtig | ja 9% | |||
Krankenkasse | Pflicht-Versichert | |||
Krankenkassensatz | 15,50% | |||
Rentenversicherungspflichtig | ja (west) | |||
Kinderfreibeträge | 0 | |||
Abzüge gesamt | 402,92 | 447,07 | ||
Lohnsteuer | 85,66 | 105,83 | ||
Kirchensteuer | 0,93 | 4,96 | ||
Solidaritätszuschlag | 7,7 | 9,52 | ||
Krankenversicherung | 124,5 | 131,82 | ||
Pflegeversicherung | 21,38 | 22,63 | ||
Rentenversicherung | 140,25 | 148,49 | ||
Arbeitslosenversicherung = 3% = 50/50 AG/AN | 22,5 | 23,82 | ||
Netto Gehalt | 1097,08 | 1141,08 | ||
+ 44,00 € |
€ 1.000.-
Mehrkosten gesamt | +79,42 € | |||
Arbeitgeberbelastung | 1192,25 | 1271,67 | ||
Bruttogehalt bisher | 1000,00 | 1066,61 | ||
Steuerklasse | 1 | |||
Kirchensteuerpflichtig | ja 9% | |||
Krankenkasse | Pflicht-Versichert | |||
Krankenkassensatz | 15,50% | |||
Rentenversicherungspflichtig | ja (west) | |||
Kinderfreibeträge | 0 | |||
Abzüge gesamt | 207,65 | 230,26 | ||
Lohnsteuer | 1,75 | 9,91 | ||
Kirchensteuer | 0 | 0 | ||
Solidaritätszuschlag | 0,15 | 0,89 | ||
Krankenversicherung | 83 | 88,53 | ||
Pflegeversicherung | 14,25 | 15,2 | ||
Rentenversicherung | 93,5 | 99,73 | ||
Arbeitslosenversicherung = 3% = 50/50 AG/AN | 15 | 16 | ||
Netto Gehalt | 792,35 | 836,35 | ||
+ 44,00 € |
€ 500.-
Mehrkosten gesamt | +66,04 € | |||
Arbeitgeberbelastung | 596,13 | 662,17 | ||
Bruttogehalt bisher | 500,00 | 555,39 | ||
Steuerklasse | 1 | |||
Kirchensteuerpflichtig | ja 9% | |||
Krankenkasse | Pflicht-Versichert | |||
Krankenkassensatz | 15,50% | |||
Rentenversicherungspflichtig | ja (west) | |||
Kinderfreibeträge | 0 | |||
Abzüge gesamt | 102,88 | 114,27 | ||
Lohnsteuer | 0 | 0 | ||
Kirchensteuer | 0 | 0 | ||
Solidaritätszuschlag | 0 | 0 | ||
Krankenversicherung | 41,5 | 46,1 | ||
Pflegeversicherung | 7,13 | 7,91 | ||
Rentenversicherung | 46,75 | 51,93 | ||
Arbeitslosenversicherung = 3% = 50/50 AG/AN | 7,5 | 8,33 | ||
Netto Gehalt | 397,12 | 441,12 | ||
+ 44,00 € |
* Dies ist nur eine Beispielberechnung. Andere Berechnungen werden individuell in einem persönlichen Gespräch konkret vorgenommen.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Termin
Gut zu wissen:
Minijobber & 450-Euro-Kräfte
Auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte können von steuerfreien Sachzuwendungen profitieren.
Bis zu 528,- Euro mehr!
Ihre Mitarbeiter können durch den monatlichen 44,- Euro-Sachbezug bis zu 528,- Euro (12 x 44,-€) mehr Netto im Jahr erhalten.
Was der Bundesfinanzhof dazu sagt?
Gesetzliche Basis des Sachbezugs ist: § 8 Abs. 2 Sätze 1 und 9 EStG und die Leitsätze zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 11.11.2010: VI R 41/10, VI R 21/09 und VI R 27/09).
Zusatzhinweis für die Lohnbuchhaltung!
Alle Sachbezüge müssen im Lohnkonto eingetragen werden. Das jeweils zuständige Betriebsstätten-Finanzamt kann eine Aufzeichnungserleichterung gewähren, sofern sichergestellt ist, dass der Arbeitgeber durch betriebliche Maßnahmen gewährleisten kann, dass er die monatliche Freigrenze von 44,- Euro einhalten kann. Dann müssen diese Sachbezüge nicht mehr aufgezeichnet werden.
Steuerfreie Sachbezüge sind weiterhin möglich. Geprüft vom Steuerberater. Lesen Sie hier die Details.
Mustergehaltsabrechnungen und Beispiel-Gutscheine für steuerfreie Sachbezüge.
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Wir stehen Ihnen gerne bereit diesen Schritt in die Praxis umzusetzen. Vereinbaren Sie doch noch heute einen Telefontermin.